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Zu beachten! Die Bahncard
der DB
wird nur als Abo verkauft, welches sich automatisch bei nicht
fristgerechter Kündigung verlängert.
Dieser Hinweis soll nicht
negativ der DB gegenüber ausgelegt
werden, denn als öffentliches Verkehrsmittel ist sie
unverzichtbar
und bringt täglich Tausende von Pendlern zu
Arbeitsstätten
und Universitäten. Ohne die Bahn würden unsere
Verkehrsstraßen jeden Tag den absoluten Kollaps erliegen.
Auch
für viele Fernreisende bietet die Bahn oft die bessere
Alternative
zum eigenen PKW.
Jedoch wird gerne bei dem Verkauf von Fahrkarten für
Fernreisen
die Bahncard angeboten, indem unter Bezug eines sofortigen 25%tigen
Preisnachlasses die Bahncard für ein Jahr als fast (oder ganz)
kostenlose Beigabe zu erhalten ist. Hierbei wird gerne verschwiegen,
dass sich der Zeitraum automatisch für ein weiteres Jahr
verlängert, wenn die Bahncard nicht spätestens 6
Wochen vor
Gültigkeitsablauf gekündigt wird. Das
heißt, eine
weitere Zahlung für ein Jahr. Personen die nur selten Fahrten
mit
der DB durchführen sollten hier vorsichtig sein, denn schnell
wird
der Kündigungstermin vergessen und eine weitere Zahlung ist zu
tätigen ohne einen eventuellen Nutzen. Für einen
Gelegenheits-Bahnfahrer ist es empfehlenswert, die Bahncard direkt nach
dem Erhalt zu kündigen, so kann der Kündigungstermin
nicht in
Vergessenheit geraten und eine Zahlung für nicht genutzte
Leistungen vermieden werden. Der Hinweis bei einer verspäteten
Kündigung, dass verschwiegen wurde hier gleichzeitig ein
Abonnement erworben zu haben nützt wenig, denn jeder ist
verpflichtet die Nutzungsbedingungen zu lesen. Wie dieser Service der
Bahn einzuschätzen ist, muss jeder für sich selbst
entscheiden. Jedoch kann auf diese Weise die Bahn Einnahmen
für
ungenutzte Leistungen erzielen.
Auskünfte zur Kündigung, aber auch zur Bestellung
erhalten
Sie auf der Seite DB Auskunft
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