Grundvoraussetzungen
Fahrten im gewerblichen Güter- sowie Personenverkehr
dürfen
nur von Personen durchgeführt werden, die mindestens eine
besondere Grundqualifikation erworben haben. Dies gilt nicht
für
Fahrer und Fahrerinnen in der Personenbeförderung, die eine
Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse
besitzen, die vor dem 10. September 2008 erteilt worden ist, sowie
für Fahrer und Fahrerinnen in der
Güterbeförderung, die
eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige
Klasse (Güterkraftverkehr) besitzen, die vor dem 10. September
2009 erteilt worden ist. Folgende Fahrerlaubnis der
Füherscheinklassen werden in Abhängigkeit vom
verwendeten
Fahrzeugtyp benötigt:
- Klasse C1 für LKW
zwischen 3,5 t und 7,5 t z. G. (und
Anhänger bis 750 kg z. G.),
- Klasse C1E für LKW
zwischen 3,5 t und 7,5 t z. G. (und
Anhänger über 750 kg z. G., max. Zugges.-Gew. 12 t),
- Klasse C für LKW
über 7,5 t z. G. (und Anhänger
bis 750 kg z. G.),
- Klasse CE für LKW
über 7,5 t z. G. (und Anhänger
über 750 kg z. G.).
Bei der Fahrprüfung muss der Anwärter bestimmte
Grundfahraufgaben (z. B.rückwärtige Anfahren an eine
Laderampe, rückwärtiges Rangieren) beherrschen.
Voraussetzung
zum Erlernen dieser Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW),
der Erste Hilfe-Schein ("Lebensrettende Sofortmaßnahmen/LSM"
reicht hier nicht), ein augenärztliches Gutachten sowie eine
ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand.
Wenn ein entsprechender Befähigungsnachweis erlangt worden
ist,
wird im Führerschein der sogenannte Gemeinschaftscode 95
eingetragen. Dabei handelt es sich um eine harmonisierte
Schlüsselzahl der Europäischen Union. Der Eintrag
lautet in
Deutschland: 95.
Gegenstand der neuen Grundqualifikation für Kraftfahrer sind
Kenntnisse und Fähigkeiten, die über das sichere
Führen
eines Fahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse
hinausgehen.
Hier eine sehr kurze und vereinfachte Darstellung:
1. Kenntnis der technischen Merkmale
2. Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
3. Gewährleistung der Sicherheit der
Ladung sowie der
Fahrgäste
4. Kenntnis der sozialrechtlichen
Rahmenbedingungen und
Vorschriften für den Kraftverkehr
5. Vorschriften für den
Güterkraftverkehr bzw.
den Personenkraftverkehr
6. Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des
Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
7. Vorbeugung der Kriminalität und der
Schleusung
illegaler Einwanderer
8. Sensibilisierung für Körper,
Geist,
Ernährung, Alkohol, Müdigkeit, Stress usw.
9. Richtige Einschätzung und Verhalten
bei
Notfällen
10. Positives Image und Verhalten des Fahrers und Ansehen
des
Unternehmens
11. Umfeld des Güterkraftverkehrs usw.
* Die Unterrichtsdauer bei dieser
Grundqualifikation
kann 280 Stunden betragen.
Die Unterrichtsdauer bei dieser Grundqualifikation kann 280 Stunden
betragen.
- Jeder muss 20 Fahrstunden
persönlich ein Fahrzeug der
betreffenden Klassen führen
- Während der
Führung eines Fahrzeugs von einem Ausbilder
begleitet werden
- Nach Abschluss eine
schriftliche (4 Std.) bzw. praktische
Prüfung (90 Min.) ablegen
Alle fünf Jahre betragen obligatorische Weiterbildungskurse 35
Stunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis im blauen Druck + Rechteck, mit
zwölf gelben Sternen als Hintergrund mit Individualdaten:
1. Vorname + Name des Inhabers
2. Geburtsdatum und Geburtsort
3. Ausstellungs- + Ablaufdatum
4. Bezeichnung der Behörde
5. Verwaltungs-Nummer
6. Führerscheinnummer
7. Seriennummer des Nachweises
8. Lichtbild des Inhabers
9. Unterschrift des Inhabers
10. Wohnort
11. Fahrzeugklassen
Trotz der erheblichen Anstrengungen der letzten Jahre im Bereich der
Qualifikation und Fortbildung stellt sich die Frage, ob die derzeitigen
Regelungen zur Qualitätssicherung der Tätigkeit von
Berufskraftfahrern den Anforderungen an die Verkehrssicherheit
genügen können. Die gesellschaftlichen Anforderungen
an einen
sicheren Verkehr von Gütern und Personen erfordern
zukünftig
viel weiter gehende Kontrollmechanismen, um dem EU-Ziel der Halbierung
der Anzahl der Verkehrstoten in Europa nahe zu kommen. Dazu
gehört
insbesondere die Zertifizierung sämtlicher
europäischer
Speditionen nach den gültigen EU-Normen, wobei das
Transportsystem
als Ganzes gleichgewichtig neben der individuellen Qualifikation und
Kontrolle von Berufskraftfahrern zu stehen hat. Die Rahmenbedingungen
der Tätigkeit der Berufskraftfahrer werden
maßgeblich durch
die Speditionsunternehmen gestaltet, die somit in die Verantwortung zu
nehmen sind. Allerdings werden immer wieder irrationale
(Kosten)-Argumente gegen die Qualitätssicherung vorgebracht,
da
der Nutzen - Effizienzsteigerung durch Qualitätssicherung -
nicht
ausreichend verstanden wird. Auch wird nicht erkannt, dass die
fortlaufende Sicherung der Eignung des Berufskraftfahrers mit seinen
individuellen Verhaltensgewohnheiten und Einstellungen für die
Verkehrssicherheit und das Image des Berufsstandes von zentraler
Bedeutung sind und Mängel in diesen Bereichen nicht durch
kurzlebige Imagekampagnen aufzufangen sind. Beispiele belegen den
grundlegenden Änderungsbedarf.
Quelle
Wikipedia
Richtlinien,
Verordnungen und verkehrsrechtliche Vorschriften zu dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Informationen
zu dem neuen EU-Busfahrer (PDF-Datei)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
(BKrFQG) (PDF-Datei)
Verordnung
zu dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQV) (PDF-Datei)
EU-Richtlinie
2003/59/EG (PDF-Datei)
Verordnung
zum BKrFQG - Berufsausbildung -
(PDF-Datei)
EU-Busfahrer
- Die Informationsplattform der VDV-Akademie


Weiterbildung zum geprüften
Industriemeister, Fachrichtung Kraftverkehr (Kraftverkehrsmeister)
Kraftverkehrsmeister ist
eine Funktionsbezeichnung für einen geprüften leitenden
Mitarbeiter. Er hat als Aufgabe die Überwachung und Leitung bei
Betrieben des gewerblichen und öffentlichen Personen- und
Güterverkehrs.
In Verkehrsbetrieben der
DDR wurde oft die Bezeichnung Dispatcher verwendet.
Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung
„Kraftverkehrsmeister“ = Amtlich: „Geprüfter
Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr“ gibt es seit dem 1. Januar 1983 (BGBl. 1982, Teil 1,
S. 1245 ff v. 25. August 1982). Gleichgestellt ist der
Kraftverkehrsmeister mit dem Schirrmeister (Bundespolizei / Polizei /
Heer), Kraftfahrmeister (Luftwaffe) und Kraftfahrbootsmann (Marine).
Besonderheiten
Von Bedeutung kann
jedoch auch der mobile Einsatz bei allen unvorhergesehenden
Verkehrsproblemen, Verkehrsbehinderungen, Unfällen und
Fahrzeugausfällen sein. Er wird dann mit einem
Unfallhilfswagen am Ort des Geschehens die erforderlichen Maßnahmen
ergreifen, z. B. Umleitungen, Anforderung von Ersatzfahrzeugen oder
einen Personalwechsel. Die Bedeutung dieser Funktion geht
teilweise soweit, dass in manchen größeren Städten die
Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht ausgerüstet sind.
Abschluss und
Prüfung
Kraftverkehrsmeister
rekrutieren sich aus berufserfahrenen Mitarbeitern des Fahrpersonals
(z. B. langjährige Berufskraftfahrer, Fahrlehrer) der Güter- und
Verkehrsbetriebe. Vor Übernahme dieser Funktion als geprüfter
Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr, bedarf es häufig einer
besonderen langjährigen und teuren Fortbildung mit
anschließender Prüfung z. B. vor der IHK, der sich jeder unterziehen muss.
Die Prüfung zum Industriemeister
der Fachrichtung Kraftverkehr ist in 3 Teilen gegliedert:
Fachrichtungsspezifischer Teil
* Mathematische
und naturwissenschaftliche Grundlagen
*
Rechtsvorschriften im Kraftverkehr
* Kostenrechnung,
Beschaffung, Anlagenbewirtschaftung, Beförderungsvorbereitung
*
Verkehrsbetriebstechnik
*
Verkehrssicherheit
Fachrichtungsübergreifender Teil
* Grundlagen
kostenbewussten Handelns
* Grundlagen
rechtsbewussten Handelns
* Grundlagen
für die Zusammenarbeit im Betrieb
Berufs- und arbeitspädagogischer
Teil
* Mitwirkung bei
der Einstellung von Auszubildenden
* Ausbildung am
Arbeitsplatz
* Ausbildung in
der Gruppe
* Allgemeine
Grundlagen
* Planung der
Ausbildung
* Abschluss der
Ausbildung
* Förderung
des Lernprozesses
Die Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
eine
mit Erfolg absolvierte Abschlussprüfung als Berufskraftfahrer/in
und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis auf Kraftfahrzeugen der
Klassen D oder C/CE oder einen
mit Erfolg absolvierten anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine
anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis auf
Kraftfahrzeugen der Klassen D oder C/CE nachweisen kann oder eine mindestens sechsjährige
einschlägige Berufspraxis auf Kraftfahrzeugen der Klassen D oder
C/CE nachweisen kann.
Zur Prüfung kann auch
zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere
Weise glaubhaft machen kann, dass
er Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die
Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Dauer der beruflichen
Weiterbildung und Prüfung
Industriemeister/in Kraftverkehr ist
eine bundesweit geregelte berufliche Weiterbildung nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die
Weiterbildung umfasst ca. 960 Unterrichtsstunden.
Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung werden in der Regel in
Teilzeit (Dauer ca. ein bis
zwei Jahre) und in Vollzeit (ca. sechs Monate) durchgeführt.
Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nicht
verpflichtend.
Die Karrieremöglichkeiten nach
der Weiterbildung
Kraftverkehrsmeister/innen
können sich weiter spezialisieren und im Unternehmen in Funktionen
wie Fahrbetriebsleitung, Arbeitsvorbereitung,
Instandhaltung, Kundenmanagement, Qualitätssicherung und der
Berufsaus- und Weiterbildung eingesetzt werden – sowohl als Fachexperten
als auch in leitenden Funktionen. Die weitere berufliche Karriere ist
sicherlich entscheidend von den Aufgaben- und
Tätigkeitsschwerpunkten im Unternehmen abhängig. Als mögliche
Qualifizierungen können z.B. Aufstiegsqualifizierungen zum
* Technische/r Betriebswirt/in (IHK) oder
Print
PDF
zurück