Aufstellung
von Fahrgastunterständen
Haltestellen sollten nach Möglichkeit mit einem Wetterschutz,
wenn
die örtlichen Gegebenheiten dieses zulassen, ausgestattet
sein.
Fahrgastunterstände werden an den unterschiedlichsten
Haltestellenformen aufgestellt. Dabei sind mehrere bauliche Kriterien
zu beachten:
- ausreichende Gehwegbreiten
und Durchgangshöhen
- Freihalten der
Radwegeflächen, Hauseingänge und der
rückliegenden Fensterflächen
- der Sichtwinkel des
abbiegenden Fahrzeugverkehres aus Ausfahrten
bzw. Seitenstraßen
- Lage der unterirdischen
Versorgungsleitungen
- die
Eigentumsverhältnisse der Grundstücke
Folgende Verordnungen / Richtlinien / Empfehlungen dienen als Grundlage:
- Landesbauordnung NRW
- Straßenverkehrsordnung
(StVO)
- VDV - Vorschriften
- Richtlinie für die
Anlage von Straßen (RAS - Ö
und RAS - Q)
- Empfehlungen für
die Anlage von
Erschließungsstraßen (EAE 85/89)
- BO - STRAB, BO - KRAFT.
Nur Straßenbahnhaltestellen: Wird der Fahrgastunterstand in
weniger als 4 m zur Gleisachse aufgestellt, ist dieser an dem Gleis zu
erden und gleichzeitig gegen Streuströme zu sichern.
Nachfolgend sind die einzuhaltenden Richtwerte bei der Aufstellung von
Fahrgastunterständen in Form von Abbildungen dargestellt.