Haltestellen
sind unter gesetzlichen
Vorgaben,
Straßenverkehrsgesetz,
Personenbeförderungsgesetz,
Straßenverkehrsordnung,
BO-Kraft
bzw.
BO-Strab
einzurichten. Es ist weiter als erstrebenswert zu bezeichnen, alle
Haltestellen niederflur- und behindertengerecht zu gestalten. Dabei
sind ebenfalls gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten wie z. B. das
Behindertengleichstellungsgesetz
oder die Richtlinie für die
Anlage
von Straßen (RAS).
Die gesetzliche Mindestausstattung einer Haltestelle wird im
§ 40 PBefG
für Bus- und Straßenbahnhaltestellen zusammen
festgelegt. Zusätzlich sind die erforderlichen Mindestausstattungen der
Bushaltestellen im
§ 32 BO-Kraft
und für Straßenbahnhaltestellen im
§ 31 BO-Strab
geregelt.
Des Weiteren sind bei einer Neugestaltung diverse
Richtlinien und Normen für das barrierefreie Bauen zu berücksichtigen.
Für den
Haltestellenausbau sind die folgenden Normen anzuwenden:
DIN 18024-1 Haltestelle, Bahnsteig
Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und Bahnsteige
dürfen einen Höhenunterschied von 3 cm zu den
entsprechenden
Fahrgasträumen nicht überschreiten (mindestens an
einem
Zugang). Einstiegstellen müssen taktil und optisch
kontrastierend
ausgebildet sein; Sitzgelegenheiten und Witterungsschutz auch
für
Rollstuhlbenutzer sind vorzusehen. Bewegungsflächen an
Haltestellen dürfen nicht von Radwegen gekreuzt werden. An
stark
frequentierten, zentralen Bahnhöfen sind
Sanitäranlagen nach
DIN 18024-2 vorzusehen. Öffentliche Fernsprechstelle und
Notrufanlage müssen auch durch Rollstuhlbenutzer angefahren
und
benutzt werden können. Die Bewegungsfläche
beträgt 150
cm in Breite und Tiefe.
Bedienungselemente
z. B. an Geld- und Fahrkartenautomaten, Schaltern, Tastern,
Briefeinwurf- und Codekartenschlitzen sowie alle Notrufschalter
müssen anfahrbar und auch mit eingeschränkter
Greiffähigkeit leicht benutzbar sein; Höhe von 85 cm,
gleiches gilt auch für Ablageflächen. Sie
dürfen nicht
versenkt und scharfkantig sein. Durch taktil und optisch
kontrastierende Gestaltung müssen sie leicht für
blinde und
sehbehinderte Menschen erkenn- und nutzbar sein. Sensortasten als
ausschließliche Bedienungselemente sind nicht gestattet.
DIN 32984 Aufmerksamkeitsfelder, Leitstreifen
Bodenidikatoren im öffentlichen Verkehrsraum sind:
Leitstreifen,
Aufmerksamkeitsfeld, Auffangstreifen, Begleitstreifen, Begrenzungs- und
Schutzstreifen, Leuchtdichtekontrast mit hohen taktilen, akustischen
und optischen Kontrast (Leuchtdichte und Farbe) zum angrenzenden
Bodenbelag. Als taktile Orientierungshilfen müssen sie sich
vom
Umfeld deutlich unterscheiden, z. B. durch Form, Material,
Härte
und Oberflächenrauigkeit, so dass sie sicher mit dem Langstock
und
dem Schuhwerk ertastet werden können. Vor Gefahrenstellen,
Hindernissen und Richtungsänderungen müssen
Bodenindikatoren
rechtzeitig einen Warn- oder Aufmerksamkeitshinweis signalisieren.
Gefahrenstellen und Hindernisse, auch vorübergehende, z.B.
Baustellen, sind durch ertastbare Absperrungen zu kennzeichnen.
Bodenindikatoren sind in durchlaufenden Streifen oder punktuell als
rechteckige Felder zu verlegen.
Aufmerksamkeitsfelder sind durch Bodenindikatoren definierte
Flächen, die z. B. auf Verzweigungen von Leitstreifen,
Niveauwechsel sowie Fußgängerüberwege,
Haltestellen,
Bahnübergänge und Informationselemente aufmerksam
machen.
Quellenverweis: Alle Richtlinien und Normen zum barrierefreien Bauen
sind unter
nullbarriere.de
nachzulesen.
Planungsbeispiel
für den Ausbau einer niederflurgerechten
Bushaltestelle
Regel Bus-Abmessungen und
Schleppkurven
Querschnitt einer
Bushaltestelle
Querschnitt einer
Straßenbahnhaltestelle am Fahrbahnrand
Querschnitt einer
Straßenbahnhaltestelle in Mittellage
Anzustrebende Spaltmaße an der Bahnsteigkante
Straßenbahnhaltestelle mit Fahrbahnanhebung (PDF-Datei)
Buskapstein
(Formstein), geschliffener
Bordstein, kann ohne Beschädigung der Busreifen angefahren
werden
Winkelstein für
Straßenbahnhaltestellen
Bodenidikatoren, taktile
Leiteinrichtungen
Verlegestruktur taktiler
Leiteinrichtungen an einer Bushaltestelle
Planungsbeispiel ZOB mit
Sägezahnausbildung
Beispiel
einer möglichen
Zug-Ziel-Anzeige mit RBL
(Rechnergestütztes Betriebsleitsystem)
Unterstützung
Erklärung
RBL - Rechnergestütztes Betriebsleitsystem, hier klicken
Zug-Ziel Anzeiger
Generator - hier klicken
Unterschiedliche
Gestaltungsvarianten für den niederflurgerechten
Haltestellenausbau
weitere Informationen zu
dem
niederflurgerechten Haltestellenausbau, hier klicken
Niederflur-Bushaltestelle
als
Kap-Lösung
Benötigte Verkehrsräume bei einer
durchgehend freibleibenden Aufenthaltsfläche von1,50 m Breite im
Haltestellenbereich (PDF-Datei)
Weitere interessante
Informationen zur
Gestaltung von Haltestellen finden Sie hier
Barrierefrei NRW
Barrierefreier
ÖPNV in Deutschland
(PDF Datei)
Interessante Dateien zum behindertengerechten Bauen (bereitgestellt von
Straßen-NRW)
Barrierefreiheit im Straßenbau (PDF
Datei)
Musterskizzen zur technischen Gestaltung
innerort (PDF Datei)
Musterskizzen zur technischen Gestaltung
außerorts (PDF Datei)
Hier Fotos von der
Bauphase des neuen ZOB
Hattingen aus 2007
Aufstellung von
Fahrgastunterständen
Bei der Aufstellung von Wetterschutzeinrichtungen an Haltestellen sind
bezüglich der Durchgangsbreiten, Durchgangshöhen
sowie
Sichtdreieck die Richtlinien der
RAS
zu beachten. Des Weiteren ist die jeweilige Landesbauordnung des
zuständigen Bundeslandes maßgebend. In NRW ist die
Aufstellung von Fahrgastunterständen gemäß
Landesbauordnung
NRW § 65 genehmigungsfrei.
Details
zur Aufstellung von Fahrgastunterständen, hier klicken
Hier
ein paar Beispiele von
Fahrgastunterständen die an Bus- und
Straßenbahnhaltestellen
aufgestellt werden können
Fahrgastunterstände
mit
Solarbeleuchtung
Universal einsetzbar, auch dort wo keine oder nur mit großen
Aufwand herzustellende Anschlussmöglichkeit an das
öffentliche Versorgungsnetz besteht. Vorteil: keine
Stromverbrauchskosten, kein Anschluss an das öffentliche
Versorgungsnetz erforderlich. Nachteil: höherer
Wartungsaufwand
(Akkus, Solarzellen), Vandalismusanfällig.
Katalog-Beispiele



Systemzeichnung

Veltins-Arena



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