Der Nahverkehrsplan soll für jeden
Aufgabenträger im Öffentlichen
Personennahverkehr
(ÖPNV) eine
tragfähige und finanziell realistische
Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV schaffen und
ein
abgestimmtes Vorgehen sichern, das den bestehenden bzw. noch zu
entwickelnden verkehrlichen Verflechtungen entspricht. Die Kreise,
kreisfreien Städte und Zweckverbände sind in den
meisten
Bundesländern zur Aufstellung dieser Pläne
verpflichtet.
Lediglich Hamburg verzichtet völlig auf dieses Instrument.
Allgemeines
Der Nahverkehrsplan dient unter anderem der Darstellung der
öffentlichen Verkehrsinteressen und
Verkehrsbedürfnisse
für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich und ist in
die
kommunale Gesamtplanung einzubinden. Er hat eine zentrale Bedeutung
für
- die
ausreichende Verkehrsbedienung
- die
wirtschaftliche
Verkehrsgestaltung
- die integrierte
Nahverkehrsbedienung
und
- abgestimmte
Tarife und Fahrpläne
bei der Ausgestaltung des ÖPNV durch die
Aufgabenträger, die
Genehmigungsbehörden (Bezirksregierungen) und
Verkehrsunternehmen.
Bei der Liniengenehmigung nach Personenbeförderungsgesetz
ÖPNV haben die
Genehmigungsbehörden die Inhalte der
jeweiligen Nahverkehrspläne zu beachten.
Inhalt
Die Landesnahverkehrsgesetze der einzelnen Bundesländer legen
die
grundsätzlichen Inhalte des Nahverkehrsplans fest. Es gibt
dabei
Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern.
Übereinstimmend
fordern die meisten Gesetze folgende Angaben und Inhalte:
- Bestand und angestrebte
Entwicklung der
ÖPNV-Netze
- Bestand und Entwicklung
des
Fahrgastaufkommens
- Bestand und Entwicklung
des angemessenen
Leistungsangebots (Bedienungsformen und Angebotsstandards)
- Qualität von
Fahrzeugen und baulichen
Anlagen (auch unter Beachtung der Barrierefreiheit)
- Investitionsplanung
- Finanzierung der
Infrastruktur und des
Leistungsangebots
- Tarifgestaltung und
Entwicklung von
Gemeinschaftstarifen.
Empfohlen werden weiterhin meist Aussagen zu Linienbündeln,
Umweltstandards und zur Organisationsstruktur. Umstritten ist dagegen,
ob für den Nahverkehrsplan eine Strategische
Umweltprüfung
(SUP) nötig ist. Einzig in Niedersachsen schreibt das Landes
UVP-Gesetz (in Anhang 3 Punkt 2.1) eine SUP für die NVP in den
Agglomerationsräumen vor und schafft so Klarheit über
die
SUP-Pflichtigkeit.
Planungshorizont
Als Planungshorizont für
ÖPNV-Verbesserungsmaßnahmen
geben die meisten Nahverkehrsgesetze einen Zeitraum von fünf
Jahren vor. Soweit langfristige Maßnahmen im investiven
Bereich
in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden, wird meist ein Zeitraum von
fünf bis 15 Jahren einbezogen.
- Der Zweckverband
entscheidet über die
Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV (teilweise auch des
sonstigen ÖPNV, soweit er über kommunale Grenzen
hinweg
angeboten wird).
- Der Zweckverband hat auf
die Bildung eines
Gemeinschaftstarifs für den ÖPNV im Kooperationsraum
hinzuwirken. Bei der Bildung des Übergangstarifs wirkt er auf
eine
Annäherung der Tarifstruktur der
Nahverkehrskooperationsräume
hin.
- Der Zweckverband hat auf
die Koordination
des Verkehrsangebote im ÖPNV hinzuwirken.
- Über Linien des
SPNV, die
Zweckverbandsgrenzen überschreiten, sind zwischen den
Zweckverbänden Abstimmungen herbeizuführen.
Im übrigen ergibt sich ein Abstimmungsbedarf zwischen den
Nahverkehrsplänen der Kreise und kreisfreien Städte
sowie der
Zweckverbände.
Quelle
Wikipedia
Nahverkehrspläne zum Download
NWL
Nahverkehrsplan Westfalen-Lippe (PDF, 58,9MB, NWL)
Rheinland-Pfalz
Takt 2015 (PDF, 4,2MB, SPNV Nord, ZSPNV Süd)
LVS
LNVP Schleswig-Holstein 2008-2012 (PDF, 9,8MB, LVS)
NVS
Nahverkehrsplan Thüringen 2008-2012 (PDF, 5,7MB, NVS)
MV
Landesplan ÖPNV 2002-2007 (PDF, 10,2MB, VMV)
LNVG
Konzept 2013+ (PDF, 5,6MB, LNVG)
VRR
Nahverkehrsplan 2009 (PDF, 4,5MB, VRR)
VRR
Nahverkehrsplan Fortschreibung 2010 (PDF, 6,4MB, VRR)
ZRL
Nahverkehrsplan Ruhr-Lippe 2007 (PDF, 24,7MB, ZRL)
VVOWL
Nahverkehrsplan 2003 (PDF, 5,1MB, VVOWL)
ZWS
Nahverkehrsplan Westfalen-Süd 2006 (PDF, 2,3MB, ZWS)
ZVM
Zehn Jahre Regionalisierung (PDF, 3,1MB, ZVM)
Landesnahverkehrsplan
Brandenburg 2008–2012 (PDF, 2,7MB, MIR Brandenburg)
ÖPNV-Landesplan
Sachsen-Anhalt 2011 (PDF, 3,6MB, Verkehrsministerium ST)