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Ein Verkehrsverbund ist ein rechtlicher und organisatorischer
Zusammenschluss von Gebietskörperschaften, in Deutschland also
Landkreisen oder kreisfreien Städten, historisch gelegentlich
auch mit den Verkehrsunternehmen einer Region, zur gemeinsamen und
abgestimmten Durchführung des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Er besteht meist in der Form einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der die Kreise bzw.
Städte und oft auch das jeweilige Bundesland Gesellschafter
sind. Grundziele sind:
Dem Verkehrsverbund als Organisationseinheit können von den beteiligten Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen weitere Aufgaben z. B. im Bereich Planung, Koordinierung und Service übertragen werden. Seit dem Inkrafttreten des Regionalisierungsgesetzes, mit dem der öffentliche Personenverkehr auf der Schiene Aufgabe der Bundesländer wurde, haben viele Verkehrsverbünde zugleich die Funktion des Bestellers von Leistungen wahrzunehmen; manchmal direkt (durch Ausschreibung oder Direktbestellung im Rahmen bestehender Verträge), oft auch indirekt über die regional zuständige Gesellschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). |